Genugzahl

Grundlagen · 4 Min. Lesezeit

Abgeltungsteuer auf ETFs: Was wirklich abgeht

Von 10.000 Euro Gewinn bleiben mehr übrig, als die meisten denken. Und weniger, als sie hoffen. Die Rechnung ist unspektakulär. Es lohnt sich trotzdem, sie einmal selbst zu machen.

Aus 10.000 Euro werden nicht 10.000 Euro

Angenommen, du hast Anteile für 10.000 Euro gekauft und verkaufst sie Jahre später für 20.000. Der Gewinn beträgt 10.000 Euro, und genau darauf greift der deutsche Staat zu. Viele rechnen dabei mit 25 Prozent und sind dann überrascht, dass etwas mehr abgeht.

Der Grund ist der Solidaritätszuschlag. 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli darauf ergeben 26,375 Prozent. Der Soli fällt seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer weg – auf Kapitalerträge wird er weiterhin in voller Höhe erhoben.

Zwei Beträge, die fast immer vergessen werden

Bevor der Steuersatz greift, gibt es zwei Abzüge, die deine tatsächliche Last deutlich senken.

Der Sparer-Pauschbetrag

Seit 2023 bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro für das Paar. Wichtig: Es ist ein Pauschbetrag, keine echte Freigrenze. Wer 1.400 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF macht, versteuert davon nur 980 Euro – und wegen des Pauschbetrags gar nichts.

Damit er greift, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer trotzdem ab, und du holst sie dir erst mit der Steuererklärung zurück. Das Geld liegt dann ein Jahr beim Finanzamt, zinslos.

Die Teilfreistellung

Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil 15 Prozent. Der Grund ist eine politische Entscheidung: Auf Fondsebene ist bereits Steuer angefallen, und die soll sich nicht doppeln.

Für dich bedeutet das: Von 10.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF sind nur 7.000 Euro steuerpflichtig. Davon gehen noch 1.000 Euro Pauschbetrag ab, bleiben 6.000 Euro. Darauf 26,375 Prozent ergibt rund 1.583 Euro Steuer – ohne Freistellungsauftrag wären es 1.846. Die effektive Belastung liegt also bei 18,46 Prozent statt bei 26,375.

Wann die Steuer tatsächlich fällig wird

Bei thesaurierenden Fonds kommt ein zweiter Steuertatbestand dazu: die Vorabpauschale. Sie fällt auch bei ausschüttenden Fonds an, soweit die Ausschüttung unter dem Basisertrag bleibt. Bezahlt ist damit nichts extra – die Steuer wird beim Verkauf angerechnet. Sie kommt nur früher. Sie wird jedes Jahr im Januar für das Vorjahr fällig, auch wenn du nichts verkauft hast.

Berechnet wird sie aus dem Fondswert zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem Basiszinssatz, den das Bundesfinanzministerium jährlich bekanntgibt – davon 70 Prozent. Von diesem Basisertrag gehen die Ausschüttungen ab, und mehr als der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres wird nie angesetzt. Für 2026 liegt der Basiszinssatz bei 3,20 Prozent – der höchste Wert seit Einführung. Bei 100.000 Euro im Depot sind das rund 2.240 Euro Basisertrag und nach Teilfreistellung etwa 414 Euro Steuer, fällig im Januar.

Der Punkt ist die jährliche Belastung: Das Depot wird auch ohne Verkauf belastet. Wer das nicht weiß, wundert sich über eine Belastung auf dem Verrechnungskonto im Januar.

Was das für die Genugzahl bedeutet

Der Rechner auf dieser Seite rechnet die Abgeltungsteuer mit. Genauer: Er zieht von der Nominalrendite die Inflation ab und versteuert den verbleibenden realen Ertrag mit dem effektiven Satz aus Abgeltungsteuer und Teilfreistellung.

Das ist eine Vereinfachung, und zwar eine konservative. In der Realität fällt die Steuer erst beim Verkauf an, und bis dahin arbeitet das Geld, das eigentlich dem Finanzamt gehört, weiter für dich. Wer nur den realen Ertrag entnimmt und nie verkauft, zahlt unter Umständen weniger, als das Modell annimmt.

Wer außer den Kapitalerträgen kaum Einkommen hat, kann über die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG beim persönlichen Steuersatz landen. Der liegt dann unter 25 Prozent – und damit auch unter 18,46. Für Frührentner ohne Arbeitseinkommen ist das der relevanteste Punkt dieses Artikels.

Den Sparer-Pauschbetrag rechnet das Modell mit ein: 1.000 Euro je Erwachsenem, bei einem Paar also 2.000 Euro im Jahr. Bei 3 Prozent Realrendite nach Steuer entspricht das einem zusätzlichen Depotwert von rund 80.000 Euro.

Drei Sätze, die man sich merken kann

Erstens: Bei thesaurierenden Fonds wird schon vor dem Verkauf Steuer fällig – aber nur als Anzahlung. Zweitens: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, was die effektive Last auf rund 18,5 Prozent drückt. Drittens: Ein Freistellungsauftrag ist keine Formsache, sondern bares Geld.

Nur der Freistellungsauftrag verlangt eigenes Handeln – Teilfreistellung und Versteuerung beim Verkauf macht die Bank von selbst. Wer keinen Auftrag erteilt und keine Steuererklärung abgibt, verschenkt bis zu 264 Euro im Jahr, bei einem Paar bis zu 528.

Wie wirkt sich die Steuer auf deine Zahl aus? Der Rechner zeigt es dir, Schritt für Schritt.

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Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung.